Übersicht zu allen Artikeln dieses Blogs: Sitemap Medizin-News

« Home | Impfung gegen Krebs » | Bluthochdruck steigt bei Fleischkonsum » | Ibuprofen hilft gegen Parkinson » | Celaxa kann in der Schwangerschaft genommen werden » | Gericht: Rauchen gibt Punktabzug » | Während des Herbstes und der Wintermonate, wenn di... » | Sitemap zu den Medizin-News » 

18.12.05 

Kostenerstattung für alternative Therapiemethode

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen Leistungen für medizinisch fragwürdige Therapiemethoden unter bestimmten Voraussetzungen nicht verweigern. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es müsse eine „nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf” bestehen. Ein Ausschluß der Leistungen in solchen Fällen verstoße gegen das Grundrecht auf Leben und gegen das Sozialstaatsprinzip, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Grundsatzbeschluß.

Hier Weiterlesen (Via FAZ)